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   LSG Schleswig-Holstein, 27.05.2013 - L 1 R 29/11   

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https://dejure.org/2013,37574
LSG Schleswig-Holstein, 27.05.2013 - L 1 R 29/11 (https://dejure.org/2013,37574)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.05.2013 - L 1 R 29/11 (https://dejure.org/2013,37574)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Mai 2013 - L 1 R 29/11 (https://dejure.org/2013,37574)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.11.2005 - B 12 RA 1/04 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Alleingeschäftsführer bzw

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.05.2013 - L 1 R 29/11
    Die Ergänzung des § 2 Satz 4 SGB VI um Nummer 3 stand im Zusammenhang mit der Ergänzung des § 2 Satz 1 Nr. 9 Buchst b SGB VI, mit der der Gesetzgeber auf ein insoweit abweichendes Urteil des 12. Senats des BSG vom 24. November 2005 - B 12 RA 1/04 R - (zitiert nach juris) zur Rentenversicherungspflicht von "Alleingesellschafter-Geschäftsführern" einer GmbH reagiert hat.
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 7/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht selbständig Tätiger - Entfallen der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.05.2013 - L 1 R 29/11
    Die Rentenversicherungspflicht eines selbständig tätigen Physiotherapeuten entfällt dann nicht, wenn er die Tätigkeit als Mitunternehmer und Mitgesellschafter in einer GbR ausübt und sich bei einer Aufteilung des Arbeitsentgelts eines im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit beschäftigten Arbeitnehmers auf die Gesellschafter ergibt, dass der Physiotherapeut den Arbeitnehmer in einem Umfang "beschäftigt", der die Grenze des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV unterschreitet (vgl. BSG zu dem vergleichbaren Fall eines selbständig tätigen Lehrers, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 R 7/10 R -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 29.08

    Gebühren; Flugsicherungsgebühren; einheitlicher Gebührensatz; Sicherung des An-

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.05.2013 - L 1 R 29/11
    Auch das BVerwG hat in seiner Entscheidung vom 26. August 2009 (3 C 29.08, zitiert nach juris) bestätigt, dass es einem Physiotherapeuten nur gestattet ist, auf ärztliche Verordnung hin eine Krankenbehandlung durchzuführen; im Gegensatz zum Heilpraktiker oder einem Psychotherapeuten darf er nicht eigenständig handeln.
  • BSG, 30.01.1997 - 12 RK 31/96

    Versicherungspflichtig selbständig tätiger Krankengymnasten nach § 2 Nr. 2 SGB VI

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.05.2013 - L 1 R 29/11
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt nur dann in Betracht, wenn der Personenkreis die Patienten überwiegend ohne ärztliche Verordnung behandelt (BSG, Urteil vom 30. Januar 1997 - B 12 RK 31/96 -, zitiert nach juris).
  • BSG, 11.11.2003 - B 12 RA 2/03 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständig tätiger Physiotherapeut -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.05.2013 - L 1 R 29/11
    Danach ist der Physiotherapeut Angehöriger eines Heilhilfsberufs und unterliegt unter den weiteren Voraussetzungen des § 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (BSG, Urteil vom 11. November 2003 - B 12 RA 2/03 R -, zitiert nach juris).
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 9/97 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständiger Beschäftigungs- und

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.05.2013 - L 1 R 29/11
    Deren wirtschaftliche Lage ähnelt der der Arbeitnehmer, weil sie fast ausschließlich auf die Verwertung ihrer Arbeitskraft angewiesen sind (BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 9/97 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 12.01.2007 - B 12 R 14/06 B

    Versicherungspflicht selbstständig tätiger Physiotherapeuten in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.05.2013 - L 1 R 29/11
    Eine am Maßstab des allgemeinen Gleichheitssatzes gebotene Gleichstellung selbständiger Physiotherapeuten mit versicherungsfreien Leistungserbringern muss nicht zwingend darin bestehen, selbständige Physiotherapeuten von der Rentenversicherungspflicht auszunehmen, sondern kann auch darin bestehen, bisher versicherungsfreie Leistungserbringer in die Rentenversicherungspflicht einzubeziehen (so auch BSG, Beschluss vom 12. Januar 2007 im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage, ob eine unterschiedliche Bewertung der Versicherungspflicht von Logopäden und Physiotherapeuten in der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 2 Nr. 2 SGB VI unter Berücksichtigung von Artikel 3 GG mit dem Grundgesetz vereinbar ist - B 12 R 14/06 B -, zitiert nach juris).
  • LSG Hamburg, 15.05.2012 - L 3 R 32/11
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.05.2013 - L 1 R 29/11
    Gegen diese Auslegung der Vorschrift spricht - wie das LSG Hamburg in dem Berufungsverfahren gegen das vom Kläger zitierte Urteil des SG Hamburg zutreffend ausgeführt hat (LSG Hamburg, Urteil vom 15. Mai 2012 - L 3 R 32/11 -, zitiert nach juris) - nicht, dass das BSG - zumindest bisher - Logopäden als nicht versicherungspflichtig einstuft.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2018 - L 4 R 248/17
    Denn damit ist eine Versicherungspflicht dieser Bürokräfte in einer Beschäftigung (gerade) bei der Klägerin nicht belegt (vergleiche dazu BSG, Urteil vom 09.11.2011 - B 12 R 1/10 R -, juris.de Rn. 22 mwN; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.03.2005 - L 9 R 3743/03 -, juris.de Rn. 56; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.05.2013 - L 1 R 29/11 -, juris.de Rn. 36).

    Nach allem kann offenbleiben, ob die gemäß § 1 des Vertrages über eine Bürogemeinschaft für die "Nutzung der Angestellten" von der Klägerin auf das Konto der OHG zu zahlende Summe mit anfänglich 450 EUR oberhalb der Entgeltgrenze des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV gelegen hat (vergleiche dazu BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 12 R 7/10 R -, juris.de Rn. 24ff; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.05.2013 - L 1 R 29/11 -, juris.de Rn. 35f; Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI § 2 SGB VI Rn. 183) und die behauptete später mündlich abgesprochene Erhöhung dieser Summe auf 500 EUR angesichts des Schriftformerfordernisses von Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages (§ 9 des Vertrages über eine Bürogemeinschaft) wirksam war.

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